Meinen ersten Wurf plane ich mit meiner Hündin May für das Jahr 2011. Allerdings bleibt hier erst noch die weitere Entwicklung abzuwarten. Wenn die Hündin angekört wird und der Zwingerschutz erworben ist, werden die Pläne konkreter.
Bevor ein Neuzüchter, der nach den Richtlinien des VDH züchtet, eine Hündin belegen darf, müssen die Voraussetzungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes, der Zuchtordnung bzw. Zuchtzulassungsordnung erfüllt werden.
Das heißt konkret, daß man hinreichende Fachkenntnisse zur Hundezucht erwerben und nachweisen muß. Außerdem müssen natürlich auch die zeitlichen und räumlichen Bedingungen für eine Hobby-Hundezucht gegeben sein.
Die örtliche Abnahme der Zuchtstätte erfolgt durch einen Zuchtwart des Clubs für britische Hütehunde. Hierbei müssen die Räumlichkeiten den Anforderungen einer artgerechten Haltung und Aufzucht von Hunden entsprechen.